(2)Absatz 2Die Beschlußfassung findet auf Grund eines schriftlich begründeten Antrages statt. In der Sitzung beschlossene Abänderungen sind im Entwurf des Antrages durchzuführen. Weicht der Beschluß wesentlich vom Antrag ab, so ist der Entwurf im Einvernehmen mit dem Mitglied, dessen Antrag zum Beschluß erhoben wurde, neu zu verfassen.