vom Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 16. Juli 1927, DRGBl. I S. 187, der 2. Abschnitt und der 4. Abschnitt zur Gänze sowie die übrigen Bestimmungen, insoweit sie sich auf die Arbeitsvermittlung und Berufsberatung beziehen, sowie alle auf Grund dieser Bestimmungen erlassenen Verordnungen und Anordnungen,vom Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 16. Juli 1927, DRGBl. römisch eins S. 187, der 2. Abschnitt und der 4. Abschnitt zur Gänze sowie die übrigen Bestimmungen, insoweit sie sich auf die Arbeitsvermittlung und Berufsberatung beziehen, sowie alle auf Grund dieser Bestimmungen erlassenen Verordnungen und Anordnungen,