Das vorliegende Protokoll ist gemäß seinem Artikel 3 am 10. November 1967 in Kraft getreten; die österreichische Beitrittsurkunde ist am 20. Feber 1968 hinterlegt worden.
Bis zum 22. Feber 1968 sind folgende weitere Staaten Vertragsparteien dieses Protokolls geworden: Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Japan, Kanada, Marokko, Monaco, Nigeria, Norwegen, Portugal, Schweden, Schweiz, Sowjetunion, Tschechoslowakei, Tunesien, Ukraine, Ungarn und Weißrußland.