(2)Absatz 2Über die Begutachtungsplakettendatenbank wird die Zuteilung der Nummernkreise und der Begutachtungsplaketten vorgenommen. Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie vergibt eindeutige Nummernkreise an die ermächtigten Plakettenhersteller. Diese teilen Nummernkreise und Begutachtungsplaketten den Behörden zu. Die Behörden ihrerseits verteilen die Nummernkreise und die Begutachtungsplaketten an die zur Ausgabe oder Anbringung der Begutachtungsplaketten berechtigten Stellen, das sind die Behörden, die Zulassungsstellen, die gemäß § 57a Abs. 2 ermächtigten Stellen, die Bundesanstalt für Verkehr und die Landesprüfstellen. Die zur Ausgabe oder Anbringung der Begutachtungsplaketten berechtigten Stellen haben in der Begutachtungsplakettendatenbank zu vermerken, welche Plakette (Nummer) für welches konkrete Fahrzeug (Fahrgestellnummer und Kennzeichen) ausgegeben oder am Fahrzeug angebracht worden ist. Diese Zuordnung kann auch automatisch über eine Schnittstelle in die Begutachtungsplakettendatenbank eingefügt werden. Weiters hat die jeweilige Stelle alle ihre verdruckten, beschädigten, gestohlenen oder verlorenen Begutachtungsplaketten in der Begutachtungsplakettendatenbank ersichtlich zu machen. In die Begutachtungsplakettendatenbank sind auch alle verlorenen oder gestohlenen Begutachtungsstellenstempel einzutragen.Über die Begutachtungsplakettendatenbank wird die Zuteilung der Nummernkreise und der Begutachtungsplaketten vorgenommen. Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie vergibt eindeutige Nummernkreise an die ermächtigten Plakettenhersteller. Diese teilen Nummernkreise und Begutachtungsplaketten den Behörden zu. Die Behörden ihrerseits verteilen die Nummernkreise und die Begutachtungsplaketten an die zur Ausgabe oder Anbringung der Begutachtungsplaketten berechtigten Stellen, das sind die Behörden, die Zulassungsstellen, die gemäß Paragraph 57 a, Absatz 2, ermächtigten Stellen, die Bundesanstalt für Verkehr und die Landesprüfstellen. Die zur Ausgabe oder Anbringung der Begutachtungsplaketten berechtigten Stellen haben in der Begutachtungsplakettendatenbank zu vermerken, welche Plakette (Nummer) für welches konkrete Fahrzeug (Fahrgestellnummer und Kennzeichen) ausgegeben oder am Fahrzeug angebracht worden ist. Diese Zuordnung kann auch automatisch über eine Schnittstelle in die Begutachtungsplakettendatenbank eingefügt werden. Weiters hat die jeweilige Stelle alle ihre verdruckten, beschädigten, gestohlenen oder verlorenen Begutachtungsplaketten in der Begutachtungsplakettendatenbank ersichtlich zu machen. In die Begutachtungsplakettendatenbank sind auch alle verlorenen oder gestohlenen Begutachtungsstellenstempel einzutragen.