für die Erteilung, Änderung, Erweiterung, Entziehung, Verweigerung oder Ungültigkeitserklärung einer EG-Typgenehmigung (einschließlich Mehrstufen-Typgenehmigung, Mehrphasen-Typgenehmigung, Einphasen-Typgenehmigung oder gemischte Typgenehmigung), Kleinserien-Typgenehmigung oder einer nationalen Kleinserien-Typgenehmigung gemäß den EU-Rechtsakten betreffend die Genehmigung von Fahrzeugen, Verordnung (EU) 2018/858, Verordnung (EU) Nr. 167/2013 oder Verordnung Nr. (EU) 168/2013 für Fahrzeuge, sowie für Systeme, Bauteile oder selbständige technische Einheiten, die für den Anbau an derartigen Fahrzeugen vorgesehen sind; der Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat durch Verordnung die jeweils aktuelle Fassung der genannten Betriebserlaubnisrichtlinien ersichtlich zu machen;für die Erteilung, Änderung, Erweiterung, Entziehung, Verweigerung oder Ungültigkeitserklärung einer EG-Typgenehmigung (einschließlich Mehrstufen-Typgenehmigung, Mehrphasen-Typgenehmigung, Einphasen-Typgenehmigung oder gemischte Typgenehmigung), Kleinserien-Typgenehmigung oder einer nationalen Kleinserien-Typgenehmigung gemäß den EU-Rechtsakten betreffend die Genehmigung von Fahrzeugen, Verordnung (EU) 2018/858, Verordnung (EU) Nr. 167 aus 2013, oder Verordnung Nr. (EU) 168 aus 2013, für Fahrzeuge, sowie für Systeme, Bauteile oder selbständige technische Einheiten, die für den Anbau an derartigen Fahrzeugen vorgesehen sind; der Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat durch Verordnung die jeweils aktuelle Fassung der genannten Betriebserlaubnisrichtlinien ersichtlich zu machen;