(8)Absatz 8Die in den Abs. 1 bis 4, 6 und 7 angeführten Scheinwerfer und Leuchten der Kraftwagen müssen auch bei stillstehendem Motor wirksam sein; Scheinwerfer, Leuchten und Rückstrahler gleicher Art dürfen paarweise nur gleichstarkes Licht aus- oder rückstrahlen, doch dürfen bei Personenkraftwagen sowie Fahrzeugen, die nicht länger als 6 m und nicht breiter als 2 m sind, auch nur die Leuchten einer Seite des Fahrzeuges einschaltbar sein (Parklichtschaltung). Im Abs. 1 angeführte Scheinwerfer und Begrenzungsleuchten dürfen nur Licht gleicher Farbe ausstrahlen. Begrenzungsleuchten (Abs. 3), Schlußleuchten (Abs. 4), Rückstrahler im Lichte eines Scheinwerfers (Abs. 5), Bremsleuchten (§ 18) und Blinkleuchten (§ 19) dürfen nicht blenden und müssen ein auf eine hinreichende Entfernung sichtbares Licht aus- oder rückstrahlen können. Die vorderen Scheinwerfer und Leuchten sowie die hinteren Scheinwerfer, Leuchten und Rückstrahler der Kraftwagen dürfen auf jeder Seite jeweils auch gemeinsame Lichtaus- und Lichteintrittsflächen haben.Die in den Absatz eins bis 4, 6 und 7 angeführten Scheinwerfer und Leuchten der Kraftwagen müssen auch bei stillstehendem Motor wirksam sein; Scheinwerfer, Leuchten und Rückstrahler gleicher Art dürfen paarweise nur gleichstarkes Licht aus- oder rückstrahlen, doch dürfen bei Personenkraftwagen sowie Fahrzeugen, die nicht länger als 6 m und nicht breiter als 2 m sind, auch nur die Leuchten einer Seite des Fahrzeuges einschaltbar sein (Parklichtschaltung). Im Absatz eins, angeführte Scheinwerfer und Begrenzungsleuchten dürfen nur Licht gleicher Farbe ausstrahlen. Begrenzungsleuchten (Absatz 3,), Schlußleuchten (Absatz 4,), Rückstrahler im Lichte eines Scheinwerfers (Absatz 5,), Bremsleuchten (Paragraph 18,) und Blinkleuchten (Paragraph 19,) dürfen nicht blenden und müssen ein auf eine hinreichende Entfernung sichtbares Licht aus- oder rückstrahlen können. Die vorderen Scheinwerfer und Leuchten sowie die hinteren Scheinwerfer, Leuchten und Rückstrahler der Kraftwagen dürfen auf jeder Seite jeweils auch gemeinsame Lichtaus- und Lichteintrittsflächen haben.