Bundesrecht konsolidiert

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Errichtung der Asiatischen Entwicklungsbank Art. 44

Kurztitel

Errichtung der Asiatischen Entwicklungsbank

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 13/1967

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

Art. 44

Inkrafttretensdatum

29.09.1966

Außerkrafttretensdatum

Index

39/01 Finanzinstitutionen, Währungsabkommen

Text

Artikel 44

VORÜBERGEHENDE EINSTELLUNG DER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT

Im Notfalle kann das Direktorium vorübergehend die Geschäftstätigkeit in bezug auf die Gewährung neuer Darlehen und Garantien einstellen, bis sich die Gelegenheit zu einer Beratung des Gouverneursrates über das weitere Vorgehen ergibt.

Zuletzt aktualisiert am

09.12.2019

Gesetzesnummer

10004007

Dokumentnummer

NOR40075114

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1967/13/A44/NOR40075114

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