Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen samt Fakultativprotokoll
Typ
Vertrag - Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 14
Inkrafttretensdatum
28.05.1966
Außerkrafttretensdatum
Index
19/07 Diplomatischer und konsularischer Verkehr
Text
Artikel 14
(1)Absatz einsDie Missionschefs sind in drei Klassen eingeteilt:
die Klasse der Botschafter oder Nuntien, die bei Staatsoberhäuptern beglaubigt sind, und sonstiger im gleichen Rang stehender Missionschefs;
die Klasse der Gesandten, Minister und Internuntien, die bei Staatsoberhäuptern beglaubigt sind;
die Klasse der Geschäftsträger, die bei Außenministern beglaubigt sind.
(2)Absatz 2Abgesehen von Fragen der Rangfolge und der Etikette wird zwischen den Missionschefs kein Unterschied auf Grund ihrer Klasse gemacht.
Zuletzt aktualisiert am
15.06.2015
Gesetzesnummer
10000418
Dokumentnummer
NOR12006617
Alte Dokumentnummer
N1196613270R