Bezeichnung bereits bestehender land- und forstwirtschaftlicher
Bundeslehranstalten
§ 33. Die öffentliche Land- und forstwirtschaftliche berufspädagogische Akademie und das öffentliche Land- und forstwirtschaftliche berufspädagogische Institut in Wien-Ober-St. Veit bilden eine Lehranstalt mit der Bezeichnung „Agrarpädagogische Akademie”. Paragraph 33, Die öffentliche Land- und forstwirtschaftliche berufspädagogische Akademie und das öffentliche Land- und forstwirtschaftliche berufspädagogische Institut in Wien-Ober-St. Veit bilden eine Lehranstalt mit der Bezeichnung „Agrarpädagogische Akademie”.