Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz § 12

Kurztitel

Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 244/1965 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 142/2000

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 12

Inkrafttretensdatum

01.09.2001

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

BLVG

Index

64/02 Bundeslehrer

Text

Einrechnung von Tätigkeiten in ganztägigen Schulformen in die Lehrverpflichtung

Paragraph 12,
  1. Absatz einsDie Tätigkeit der Lehrer und Erzieher im Betreuungsteil ganztägiger Schulformen ist gemäß den Absatz 2 bis 4 abzugelten. Paragraph 60 a, des Gehaltsgesetzes 1956 und Paragraph 10, sind nicht anzuwenden.
  2. Absatz 2Eine Wochenstunde der gegenstandsbezogenen Lernzeit gilt als eine Wochenstunde der Lehrverpflichtungsgruppe des entsprechenden Gegenstandes.
  3. Absatz 3Die Betreuung der individuellen Lernzeit und der Freizeit ist je Betreuungsstunde in der Woche mit einer halben Wochenstunde der Lehrverpflichtungsgruppe römisch III auf die Lehrverpflichtung anzurechnen.
  4. Absatz 4Wird die Leitung des Betreuungsteiles an einer ganztägigen Schulform
    1. Ziffer eins
      dem gemäß Paragraph 9, mit der verwaltungsmäßigen Unterstützung des Direktors betrauten Lehrer oder
    2. Ziffer 2
      einem anderen Lehrer oder einem Erzieher

übertragen, sind für die mit der Leitung des Betreuungsteiles verbundenen Aufgaben 0,5 Werteinheiten je Gruppe in die Lehrverpflichtung einzurechnen. Die Bestellung mehrerer Leiter des Betreuungsteiles an einer ganztägigen Schulform ist unzulässig.

  1. Absatz 5Die Beschäftigung von Lehrern in der Betreuung der individuellen Lernzeit und in der Betreuung der Freizeit im Betreuungsteil ganztägiger Schulformen ist - ausgenommen die vertretungsweise Betreuung - nur mit Zustimmung des Lehrers zulässig.

Zuletzt aktualisiert am

19.04.2016

Gesetzesnummer

10008205

Dokumentnummer

NOR40014029

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1965/244/P12/NOR40014029

Navigation im Suchergebnis