Bundesrecht konsolidiert

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Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz Anl. 5

Kurztitel

Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 244/1965 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 665/1994

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

Anl. 5

Inkrafttretensdatum

01.09.1994

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

BLVG

Index

64/02 Bundeslehrer

Beachte

Hinsichtlich der Fachschulen für wirtschaftliche Berufe klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten (§ 15 Abs. 9 idF BGBl. Nr. 665/1994)
1. 9. 1994 (1. und 2. Klasse)
1. 9. 1995 (3. Klasse)

Text

Anlage 5 Lehrverpflichtungsgruppe V

  1. Ziffer eins
    Anstandslehre an Bundesförsterschulen.
  2. Ziffer 2
    Atelier an Meisterschulen für Bildhauerei und für Malerei und an Meisterklassen für dekorative Gestaltung.
  3. Ziffer 3
    Atelier und Werkstätte in Fachschulen und Meisterklassen für künstlerische Wandgestaltung.
Anmerkung, Ziffer 4, aufgehoben durch Art. römisch eins Ziffer 15,, Bundesgesetzblatt Nr. 228 aus 1972,)
Anmerkung, Ziffer 5, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 665 aus 1994,)
Anmerkung, Ziffer 6 bis 9 aufgehoben durch Art. römisch eins Ziffer 15,, Bundesgesetzblatt Nr. 228 aus 1972,)
  1. Ziffer 10
    Chorgesang an allgemeinbildenden höheren Schulen, Mittelschulen, Bildungsanstalten für Arbeitslehrerinnen, für Kindergärtnerinnen und für Erzieher und an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten.
  2. Ziffer 11
    Chorgesang und Orchesterübungen an höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten und an gewerblichen, technischen und kunstgewerblichen Fachschulen.
Anmerkung, Ziffer 12 und 13 aufgehoben durch Art. römisch eins Ziffer 15,, Bundesgesetzblatt Nr. 228 aus 1972,)
Anmerkung, Ziffer 14, aufgehoben durch Art. römisch III Ziffer 8,, Bundesgesetzblatt Nr. 362 aus 1991,) Damenkleidermacher, für Herrenkleidermacher, für Damenkleiderkonfektion, für Herrenkleiderkonfektion, für Wäschewarenerzeuger und für Modisten.
  1. Ziffer 15
    Ergänzende Unterrichtsveranstaltungen an Bildungsanstalten für Kindergärtnerinnen.
  2. Ziffer 16
    Ernährungslehre, Lebensmittel- und Diätkunde an höheren Lehranstalten und an Fachschulen für wirtschaftliche Frauenberufe.
  3. Ziffer 17
    Fachausbildung (verschiedene Techniken, Weißnähen einschließlich Schnittzeichnen und Kleidernähen einschließlich Schnittzeichnen) an Bildungsanstalten für Arbeitslehrerinnen.
Anmerkung, Ziffer 18, aufgehoben durch Art. römisch eins Ziffer 15,, Bundesgesetzblatt Nr. 228 aus 1972,)
  1. Ziffer 19
    Formenschneiden an Glasfachschulen.
  2. Ziffer 20
    Forstbotanik - Übungen an Bundesförsterschulen.
  3. Ziffer 21
    Forstliche Arbeitslehre römisch II - Übungen an Bundesförsterschulen.
  4. Ziffer 22
    Forstliche Baukunde - Übungen an Bundesförsterschulen.
  5. Ziffer 23
    Forstliches Zeichnen an Bundesförsterschulen.
  6. Ziffer 24
    Forstschutz - Übungen an Bundesförsterschulen.
Anmerkung, Ziffer 25, aufgehoben durch Art. römisch eins Ziffer 15,, Bundesgesetzblatt Nr. 228 aus 1972,)
Anmerkung, Ziffer 26, aufgehoben durch Art. römisch eins Ziffer 18,, Bundesgesetzblatt Nr. 567 aus 1981,)
  1. Ziffer 27
    Gesang an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten und an Bundesförsterschulen.
Anmerkung, Ziffer 28, aufgehoben durch Art. römisch eins Ziffer 15,, Bundesgesetzblatt Nr. 228 aus 1972,)
  1. Ziffer 29
    Geschäftsschrift an Handelsschulen und an der Bundesfachschule für Technik.
  2. Ziffer 30
    Gips- und Stuckarbeiten an höheren Lehranstalten für Hochbau, für Tiefbau und für Holzbau.
  3. Ziffer 31
    Handarbeit (als Pflichtgegenstand) an Mittelschulen und Lehrerbildungsanstalten.
  4. Ziffer 32
    Handarbeit und Werkerziehung an allgemeinbildenden höheren Schulen.
  5. Ziffer 33
    Haushaltsführung an Fachschulen für Damenkleidermacher, für Wäschewarenerzeuger, für Modisten und für Kunststicker.
  6. Ziffer 34
    Haushaltspflege an höheren Lehranstalten und an Fachschulen für wirtschaftliche Frauenberufe sowie an Hauswirtschaftsschulen und an Haushaltungsschulen.
Anmerkung, Ziffer 35, aufgehoben durch Art. römisch eins Ziffer 15,, Bundesgesetzblatt Nr. 228 aus 1972,)
  1. Ziffer 36
    Hauskrankenpflege und Erste Hilfe an Familienhelferinnenschulen.
  2. Ziffer 37
    Hauswirtschaft an Lehrerbildungsanstalten, Bildungsanstalten für Arbeitslehrerinnen und für Kindergärtnerinnen sowie an Handelsakademien und Handelsschulen.
  3. Ziffer 38
    Hauswirtschaft mit ihren theoretischen Grundlagen an Bildungsanstalten für Arbeitslehrerinnen.
  4. Ziffer 39
    Hauswirtschaftliche Betriebskunde an Fachschulen für wirtschaftliche Frauenberufe.
  5. Ziffer 40
    Hauswirtschaftliche Betriebspraxis und Organisationsübungen an höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Frauenberufe.
  6. Ziffer 41
    Heim- und lebenspraktisches Seminar an Bildungsanstalten für Erzieher.
  7. Ziffer 42
    Instrumentale Spielgruppe an Bildungsanstalten für Kindergärtnerinnen und für Erzieher.
  8. Ziffer 43
    Instrumentalmusik an allgemeinbildenden höheren Schulen, Lehrerbildungsanstalten, Bildungsanstalten für Arbeitslehrerinnen, für Kindergärtnerinnen und für Erzieher.
  9. Ziffer 44
    Instrumentenbau an Bildungsanstalten für Kindergärtnerinnen und für Erzieher.
  10. Ziffer 45
    Jagdhornblasen an Bundesförsterschulen.
  11. Ziffer 46
    Jugendspiele an Bildungsanstalten für Arbeitslehrerinnen.
  12. Ziffer 47
    Kinderbeschäftigung an Fachschulen für wirtschaftliche Frauenberufe.
  13. Ziffer 48
    Kinderpflege und Fürsorge an Frauenoberschulen.
  14. Ziffer 49
    Kirchenchor an allgemeinbildenden höheren Schulen und Mittelschulen.
  15. Ziffer 50
    Kochen an vierjährigen höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Frauenberufe.
  16. Ziffer 51
    Kochen einschließlich Lebensmittelkunde und Servieren an Haushaltungsschulen und Hauswirtschaftsschulen.
  17. Ziffer 52
    Kochen und Hauswirtschaftskunde an Frauenoberschulen und an wirtschaftskundlichen Realgymnasien für Mädchen.
  18. Ziffer 53
    Kochlehre und Vorratswirtschaft an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten, Fachrichtung Landwirtschaftliche Frauenberufe.
  19. Ziffer 54
    Küchenpraxis und Küchenführung an höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Frauenberufe.
  20. Ziffer 55
    Küchenpraxis und Servieren an Fachschulen für wirtschaftliche Frauenberufe.
  21. Ziffer 56
    Kulturpflege (Arbeitsgemeinschaft) an Handelsakademien, an Handelsschulen und an der Bundesfachschule für Technik.
  22. Ziffer 57
    Kurzschrift.
Anmerkung, Ziffer 58, aufgehoben durch Art. römisch eins Ziffer 15,, Bundesgesetzblatt Nr. 228 aus 1972,)
  1. Ziffer 59
    Mädchenhandarbeit an Bildungsanstalten für Kindergärtnerinnen.
Anmerkung, Ziffer 60, aufgehoben durch Art. römisch eins Ziffer 15,, Bundesgesetzblatt Nr. 228 aus 1972,)
  1. Ziffer 61
    Maschinschreiben.
  2. Ziffer 62
    Menschenführung an Fachschulen für Damenkleiderkonfektion, für Herrenkleiderkonfektion und für Maschinstickerei.
  3. Ziffer 63
    Möbel-, Raum- und Fassadengestaltung an Meisterschulen für das Malerhandwerk.
Anmerkung, Ziffer 64, aufgehoben durch Art. römisch eins Ziffer 15,, Bundesgesetzblatt Nr. 228 aus 1972,)
  1. Ziffer 65
    Modellieren an höheren Lehranstalten für Hochbau, an höheren technischen Lehranstalten für Berufstätige, Fachrichtung Hochbau, an Fachschulen für gestaltendes Metallhandwerk, für Steinmetzerei, für gewerbliche Holz- und Steinbildhauerei, an Meisterschulen für gestaltendes Metallhandwerk und an Bauhandwerkerschulen für Steinmetzen.
  2. Ziffer 66
    Modellieren und Modellbau an Fachschulen für dekorative Gestaltung.
  3. Ziffer 67
    Montierungsarbeiten an Fachschulen und Meisterschulen für Textilhandwerk, Fachrichtung Stickerei.
  4. Ziffer 68
    Musik an Haushaltungsschulen und an Hauswirtschaftsschulen.
  5. Ziffer 69
    Musikalisch-rhythmische Erziehung an Bildungsanstalten für Kindergärtnerinnen.
  6. Ziffer 70
    Musikerziehung an Fachschulen für Damenkleidermacher, für Wäschewarenerzeuger, für Modisten und für Kunststicker.
  7. Ziffer 71
    Musterkunde und Kartenlehre an Fachschulen für Maschinstickerei und Meisterklassen für Maschinsticker.
  8. Ziffer 72
    Musterzeichnen und Modellarbeit an der Bundesfachschule für Technik.
Anmerkung, Ziffer 73, aufgehoben durch Art. römisch eins Ziffer 15,, Bundesgesetzblatt Nr. 228 aus 1972,)
  1. Ziffer 74
    Nähen und Schnittzeichnen an Fachschulen für wirtschaftliche Frauenberufe.
  2. Ziffer 75
    Orchester beziehungsweise Orchester-Instrumentalmusik an Mittelschulen und Lehrerbildungsanstalten.
Anmerkung, Ziffer 76, aufgehoben durch Art. römisch eins Ziffer 15,, Bundesgesetzblatt Nr. 228 aus 1972,)
  1. Ziffer 77
    Säuglings- und Kinderpflege an wirtschaftskundlichen Realgymnasien für Mädchen.
  2. Ziffer 78
    Schnittzeichnen an Fachschulen für Meisterklassen für Herrenkleidermacher.
  3. Ziffer 79
    Schnittzeichnen und Modellarbeit an Fachschulen für Damenkleiderkonfektion, für Herrenkleiderkonfektion, für Damenkleidermacher und für Wäschewarenerzeuger, an Meisterklassen für Damenkleidermacher und für Wäschewarenerzeuger und an Klassen für Modellarbeit im Damenkleidermachen und in der Wäschewarenerzeugung.
  4. Ziffer 80
    Schreiben einschließlich Linkshandschreiben an der Bundesfachschule für Technik.
  5. Ziffer 81
    Schrift an Fachschulen für Steinmetzerei, für gewerbliche Holz- und Steinbildhauerei, für künstlerische Wandgestaltung, für angewandte Malerei, für dekorative Gestaltung, für Gebrauchsgraphik, für Musterzeichnen, an Glasfachschulen, an Meisterschulen für Malerei und für das Malerhandwerk und an Meisterklassen für künstlerische Wandgestaltung.
  6. Ziffer 82
    Schrift- und Kompositionsübungen an Fachschulen für Photographie.
  7. Ziffer 83
    Seminar für Erste Hilfe an Bildungsanstalten für Erzieher.
  8. Ziffer 84
    Seminar für Fest- und Feiergestaltung an Bildungsanstalten für Erzieher.
  9. Ziffer 85
    Seminar für Freizeitgestaltung an Bildungsanstalten für Erzieher.
  10. Ziffer 86
    Seminar für Lager und Zelten an Bildungsanstalten für Erzieher.
  11. Ziffer 87
    Seminar für musikalisch-rhythmische Erziehung an Bildungsanstalten für Erzieher.
  12. Ziffer 88
    Seminar in dem theoretischen Fachgebiet für das Lehramt in Servierkunde an berufspädagogischen Lehranstalten.
  13. Ziffer 89
    Seminaristische Übungen im berufseinschlägigen Schriftverkehr und in Bürotechnik an Lehranstalten für gehobene Sozialberufe.
  14. Ziffer 90
    Seminar zur Einführung in die Bedienung von Bild- und Tongeräten, Vervielfältigungsapparaten und anderen Geräten an Bildungsanstalten für Erzieher.
  15. Ziffer 91
    Servierkunde an vierjährigen höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Frauenberufe.
  16. Ziffer 92
    Servierkunde und Übungen an Hotelfachschulen und an Gastgewerbefachschulen.
  17. Ziffer 93
    Singen an Familienhelferinnenschulen.
  18. Ziffer 94
    Spielmusik an allgemeinbildenden höheren Schulen und an Bildungsanstalten für Kindergärtnerinnen.
  19. Ziffer 95
    Sprecherziehung an allgemeinbildenden höheren Schulen.
  20. Ziffer 96
    Stenotypie (Kurzschrift, Maschinschreiben und Übungen).
  21. Ziffer 97
    Textiles Dekor an Meisterschulen für Mode.
Anmerkung, Ziffer 98 bis 102 aufgehoben durch Art. römisch eins Ziffer 15,, Bundesgesetzblatt Nr. 228 aus 1972,)
  1. Ziffer 103
    Volkskunde und Volkstumspflege an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten.
Anmerkung, Ziffer 104, aufgehoben durch Art. römisch eins Ziffer 15,, Bundesgesetzblatt Nr. 228 aus 1972,)
  1. Ziffer 105
    Werkarbeit an Familienhelferinnenschulen und an Lehranstalten für gehobene Sozialberufe.
Anmerkung, Ziffer 106, aufgehoben durch Art. römisch eins Ziffer 18,, Bundesgesetzblatt Nr. 567 aus 1981,)
  1. Ziffer 107
    Werkstätte einschließlich Fachkunde beziehungsweise einschließlich Fachkunde und Modetechnik beziehungsweise einschließlich Fachkunde und Vorarbeiten an Fachschulen für Modisten, für Damenkleidermacher, für Wäschewarenerzeuger und für Herrenkleidermacher und an Meisterklassen für Damenkleidermacher, für Herrenkleidermacher und für Wäschewarenerzeuger.
  2. Ziffer 108
    Werkstätte einschließlich Fach- und Stoffkunde und Modetechnik an Klassen für Modellarbeit im Damenkleidermachen und in der Wäschewarenerzeugung.
  3. Ziffer 109
    Werkstätte einschließlich Fachkunde, Vorarbeiten und Schnittzeichnen an Fachschulen für Kunststicker.
  4. Ziffer 110
    Werkstätte einschließlich Vorarbeiten und Fachkunde an Meisterklassen für Kunststicker.
  5. Ziffer 111
    Werkstätte für Textilverarbeitung an höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Frauenberufe.
  6. Ziffer 112
    Werkstätte und Betriebslaboratorium an Werkmeisterschulen für Maschinenbau und für Elektrotechnik in den zweiten Klassen.
  7. Ziffer 113
    Werkzeuge und Geräte an Meisterschulen für das Malerhandwerk.
  8. Ziffer 114
    Werkzeuge und Maschinen an Fachschulen für Tischlerei und Raumgestaltung und für Drechslerei, an Meisterschulen für Tischlerei und Raumgestaltung und an Meisterklassen für Tischler.
  9. Ziffer 115
    Werkzeugkunde an Fachschulen für Zimmerer.
  10. Ziffer 116
    Werkzeug- und Maschinenkunde an der Bundesfachschule für Technik.
  11. Ziffer 117
    Zeichnen und Malen an gewerblichen, technischen und kunstgewerblichen Fachschulen und an deren Sonderformen.
  12. Ziffer 118
    Zeichnen und Modellieren an allgemeinbildenden höheren Schulen und an Mittelschulen.
  13. Ziffer 119
    Zeichnen und Schrift an höheren Lehranstalten für Möbelbau (Möbelbau und Innenausbau), an Fachschulen für Tischlerei und Raumgestaltung, für Drechslerei und für Keramik und Ofenbau, an Meisterschulen für gestaltendes Metallhandwerk, für Tischlerei und Raumgestaltung und für Keramik und Ofenbau, sowie an Meisterklassen für Tischlerei.
  14. Ziffer 120
    Zeichnen und Werkarbeit an vierjährigen höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Frauenberufe.

Anmerkung

Die in den Anlagen (in Verbindung mit § 2 Abs. 1) vorgenommenen Einreihungen der Unterrichtsgegenstände sind zum Teil nicht mehr aktuell, weil die angeführten Unterrichtsgegenstände aufgrund von Änderungen der Schulorganisation und/oder der Lehrpläne nicht mehr oder nicht mehr unter dieser Bezeichnung geführt werden. Hinsichtlich nicht erfaßter oder neuer Unterrichtsgegenstände enthält § 7 Abs. 1 eine Ermächtigung zur Einreihung im Verordnungsweg. Auch die Schulartbezeichnungen sind zum Teil durch Änderungen der Schulorganisation überholt.

Zuletzt aktualisiert am

19.04.2016

Gesetzesnummer

10008205

Dokumentnummer

NOR12109587

Alte Dokumentnummer

N6199440944J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1965/244/ANL5/NOR12109587

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