Bundesrecht konsolidiert

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Privilegien und Immunitäten des Europarates (BGBl. Nr. 127/1957) begünstigten Personenkreis Art. 1

Kurztitel

Privilegien und Immunitäten des Europarates (BGBl. Nr. 127/1957) begünstigten Personenkreis

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 242/1965

Typ

K

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

04.08.1965

Außerkrafttretensdatum

Index

19/06 Privilegien und Immunitäten

Text

Der Generalsekretär des Europarates hat mitgeteilt, daß er gemäß Artikel 17 des Allgemeinen Abkommens über die Privilegien und Immunitäten des Europarates jene Kategorien von Beamten bestimmt hat, auf welche die Bestimmungen des Artikels 18 des Abkommens ganz oder teilweise Anwendung finden.

Der diesbezügliche Erlaß des Generalsekretärs des Europarates hat folgenden Wortlaut:

Erlaß Nr. 203

Der Generalsekretär des Europarates ordnet im Hinblick auf die Artikel 17 und 18 des Allgemeinen Abkommens über die Privilegien und Immunitäten des Europarates an:

Artikel 1

Die Bestimmungen der Litera a,) und b) des Artikels 18 des Allgemeinen Abkommens über die Privilegien und Immunitäten finden Anwendung auf alle ständigen Beamten des Europarates sowie auf alle auf Zeit ernannten Beamten des Europarates.

Artikel 2

Die Bestimmungen der Litera c,), d), e) und f) des Artikels 18 finden Anwendung auf alle ständigen Beamten des Europarates, mit Ausnahme derjenigen, die die Staatsangehörigkeit des Staates besitzen, in dem sie ihre Funktionen ausüben, und die vor der Übernahme ihrer Funktionen in diesem Staat ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten.

Artikel 3

Die Bestimmungen der Litera c,), d) und e) des Artikels 18 finden Anwendung auf alle auf Zeit ernannten Beamten des Europarates, mit Ausnahme derjenigen, die die Staatsangehörigkeit des Staates besitzen, in dem sie ihre Funktionen ausüben, und die vor der Übernahme ihrer Funktionen in diesem Staat ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten.

Straßburg, am 18. Jänner 1954

Zuletzt aktualisiert am

12.05.2015

Gesetzesnummer

10000411

Dokumentnummer

NOR12006518

Alte Dokumentnummer

N1196513032P

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1965/242/A1/NOR12006518

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