Der Bundespräsident der Republik Österreich und
Seine Majestät der König der Belgier,
VON DEM WUNSCHE GELEITET, die sich aus der Übertragung bestimmter österreichischer und belgischer Vermögenschaften, Rechte und Interessen ergebenden Fragen zu regeln,
SIND ÜBEREINGEKOMMEN, ein Abkommen zu schließen, und haben zu
diesem Zwecke zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: es folgen die Namen der Bevollmächtigten)Anmerkung, es folgen die Namen der Bevollmächtigten)
DIE, nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben: