Die Beitrittsurkunde ist am 7. Oktober 1963 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt worden. Das vorliegende Zusatzübereinkommen ist daher gemäß seinem Artikel 13 Absatz 2 für Österreich am 7. Oktober 1963 in Kraft getreten.
Bisher gehören dem Zusatzübereinkommen folgende weitere Staaten an:
Albanien, Algerien, Australien, Belgien, Bulgarien, Ceylon, Republik China, Cypern, Dänemark, Bundesrepublik Deutschland, Dominikanische Republik, Ecuador, Finnland, Ghana, Haiti, Indien, Irak, Iran, Irland, Israel, Italien, Jordanien, Jugoslawien, Kambodscha, Kanada, Kuba, Kuwait, Laos, Malaysia, Marokko, Mexiko, Nepal, Neuseeland, Niederlande, Niger, Nigeria, Norwegen, Pakistan, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Sierra Leone, Sudan, Syrien, Tanganjika, Tschechoslowakei, Ukrainische Sozialistische Sowjetrepublik, Ungarn, Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, Vereinigte Arabische Republik, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Weißrussische Sozialistische Sowjetrepublik.
Australien
Australien hat anläßlich der Ratifikation am 6. Jänner 1958 erklärt, daß das Zusatzübereinkommen auf alle nicht unter Selbstregierung stehenden, alle treuhänderisch verwalteten und sonstigen Gebiete außerhalb des Mutterlandes, für deren internationale Beziehungen Australien verantwortlich ist, Anwendung findet.
Frankreich
Die französische Ratifikationsurkunde enthält die Erklärung, daß dieses Zusatzübereinkommen auf alle Territorien der Republik (ihre europäischen Gebiete sowie die Überseedepartements und -gebiete) Anwendung findet.
Italien
Italien hat bei der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde am 12. Feber 1958 erklärt, daß das Zusatzübereinkommen auch auf das unter italienischer Verwaltung stehende Gebiet von Somaliland anwendbar ist.
Neuseeland
Neuseeland hat anläßlich des Beitritts am 26. April 1962 gemäß Artikel 12 Absatz 1 erklärt, daß das Zusatzübereinkommen auf die Cook-Inseln (einschließlich Niue) und die Tokelau-Inseln Anwendung findet.
Niederlande
Die Niederlande haben anläßlich der Ratifikation am 3. Dezember 1957 erklärt, daß das Königreich der Niederlande das Zusatzübereinkommen für das Hoheitsgebiet in Europa, für Surinam, die Niederländischen Antillen und Niederländisch-Neuguinea ratifiziert.
Vereinigtes Königreich
Das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland hat bei der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde am 30. April 1957 erklärt, daß die Ratifikation hinsichtlich des Mutterlandes sowie der Kanalinseln und der Insel Man erfolgt und sich nicht auf irgendein anderes Gebiet, für dessen internationale Beziehungen das Vereinigte Königreich verantwortlich ist, erstreckt.
Das Vereinigte Königreich hat am 6. September 1957 gemäß Artikel 12 Absatz 2 des Zusatzübereinkommens notifiziert, daß die Zustimmung der nachstehenden Gebiete außerhalb des Mutterlandes zur Anwendung des Zusatzübereinkommens auf dieses Gebiete vorliege:
Aden, Bahamas, Barbados, Basutoland, Betschuanaland, Bermuda, Britisch-Guayana, Britisch-Honduras, Brunei, Cypern, Falkland-Inseln, Fidschi, Gambia, Gibraltar, Hongkong, Jamaika, Kenia, Antigua, Montserrat, St. Kitts-Nevis, Jungfern-Inseln, Malta, Mauritius, Nord-Borneo, St. Helena, Sarawak, Seychellen, Sierra Leone, Singapur, Protektorat Somaliland, Swaziland, Tanganjika, Gilbert- und Ellice-Inseln, Protektorat Salomon-Inseln, Grenada, St. Lucia, St. Vincent, Sansibar, Föderation von Rhodesien und Nyassaland, Bahrain, Katar, arabische „Trucial States“ (Abu Dhabi, Ajman, Dubai, Fujairah, Ras Al Khaimah, Sharjah, Ummal Qaiwain).
Weitere Notifikationen gemäß Artikel 12 Absatz 2 des Zusatzübereinkommens erfolgten seitens des Vereinigten Königreiches hinsichtlich der nachstehenden Gebiete:
Dominica und Tonga am 18. Oktober 1957, Kuwait am 21. Oktober 1957, Uganda am 30. Oktober 1957, Trinidad und Tobago am 14. November 1957, Föderation von Nigeria am 1. Juli 1958.