DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
und
DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
sind in dem Bestreben, den nachbarlichen Verkehr und den Durchgangsverkehr zwischen den Zollgrenzzonen zwischen der Vertragsparteien zu erleichtern, übereingekommen, einen Vertrag zu schließen.
Zu diesem Zwecke haben zu Bevollmächtigten ernannt:
Der Herr Bundespräsident der Republik Österreich:
Herrn Dr. Josef Stangelberger, Sektionschef im Bundesministerium für Finanzen.
Der Präsident der Bundesrepublik Deutschland:
Herrn Dr. Friedrich Janz, außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter, und
Herrn Dr. Karl Zepf, Ministerialdirektor im Bundesministerium für Finanzen.
Die Bevollmächtigten haben nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart: