Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Abkommen zwischen Österreich der Türkei über die Gewährung einer Finanzhilfe (Türkei) § 0

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich der Türkei über die Gewährung einer Finanzhilfe (Türkei)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 51/1964

Typ

Vertrag - Türkei

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

30.12.1963

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

30.12.1963

Index

39/02 Finanzierungsabkommen, Finanzhilfe

Titel

ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Türkischen Republik über die Gewährung einer Finanzhilfe
StF: BGBl. Nr. 51/1964

Sprachen

Deutsch, Französisch

Ratifikationstext

Dieses Abkommen ist gemäß seinem Artikel 6 am 30. Dezember 1963 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Türkischen Republik sind

  • Strichaufzählung
    in Anbetracht der Mitgliedschaft Österreichs und der Türkei bei der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (im folgenden „Organisation“ genannt)
  • Strichaufzählung
    im Hinblick auf die Teilnahme Österreichs an den Arbeiten des im Juli 1962 innerhalb dieser Organisation gegründeten Konsortiums zur Unterstützung der Türkei bei der Durchführung ihres Fünfjahres-Entwicklungsplanes und
  • Strichaufzählung
    unter Zugrundelegung des Willens der Österreichischen Bundesregierung, im Lichte der Ziele der Organisation und im Geist der Zusammenarbeit zu den Devisenerfordernissen für 1963 des Fünfjahresplanes der Türkei beizutragen
wie folgt übereingekommen:

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

01.10.2015

Gesetzesnummer

10003973

Dokumentnummer

NOR11004009

Alte Dokumentnummer

N3196412636T

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1964/51/P0/NOR11004009

Navigation im Suchergebnis