Bundesrecht konsolidiert

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Doppelbesteuerung – Vereinbarung über die Durchführung der Rückerstattung der im Abzugswege an der Quelle erhobenen Steuern von Einkünften aus beweglichem Kapitalvermögen (Luxemburg) § 0

Kurztitel

Doppelbesteuerung – Vereinbarung über die Durchführung der Rückerstattung der im Abzugswege an der Quelle erhobenen Steuern von Einkünften aus beweglichem Kapitalvermögen (Luxemburg)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 143/1964

Typ

Vertrag - Luxemburg

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

11.07.1964

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

23.03.1964

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Titel

Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Finanzen der Republik Österreich und dem Minister der Finanzen im Großherzogtum Luxemburg über die Durchführung der Rückerstattung der im Abzugswege an der Quelle erhobenen Steuern von Einkünften aus beweglichem Kapitalvermögen
StF: BGBl. Nr. 143/1964

Präambel/Promulgationsklausel

Das Bundesministerium für Finanzen in Wien

und

der Minister der Finanzen in Luxemburg

haben, in Ausführung von Artikel 10, Absatz 6 und von Artikel 11, Absatz 2 des am 18. Oktober 1962 abgeschlossenen Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen 1) (im folgenden „Abkommen“ genannt), folgendes vereinbart:

__________________

1) Das am 18. Oktober 1962 abgeschlossene Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ist unter Bundesgesetzblatt Nr. 54 aus 1964, verlautbart worden.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

26.05.2023

Gesetzesnummer

10003975

Dokumentnummer

NOR11004011

Alte Dokumentnummer

N3196412677T

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1964/143/P0/NOR11004011

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