Der Bundespräsident der Republik Österreich und der Präsident der Bundesrepublik Deutschland
IN DEM WUNSCH, zwischen den beiden Staaten eine Bereinigung der noch offenen finanziellen Fragen, die mit der Zeit vom 13. März 1938 bis zum 8. Mai 1945 im Zusammenhang stehen, im Geiste freundschaftlicher und gutnachbarlicher Beziehungen vorzunehmen,
SIND ÜBEREINGEKOMMEN, zur Regelung von Schäden der Vertriebenen, Umsiedler und Verfolgten sowie zur Regelung sonstiger finanzieller Fragen einschließlich von Fragen aus dem sozialen Bereich einen Vertrag zu schließen.
Sie haben hiefür zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: es folgen die Namen der Bevollmächtigten)Anmerkung, es folgen die Namen der Bevollmächtigten)
die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befindlichen Vollmachten folgendes vereinbart haben: