Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Schulorganisationsgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 62a
Inkrafttretensdatum
01.09.2009
Außerkrafttretensdatum
31.08.2010
Abkürzung
SchOG
Index
70/02 Schulorganisation
Beachte
Semesterweise aufsteigendes Inkrafttreten (vgl. § 131 Abs. 21 Z 3)
Text
Sonderform der Fachschule für wirtschaftliche Berufe
§ 62a.
Fachschulen für wirtschaftliche Berufe können auch als Schulen für Berufstätige geführt werden, welche in Semester zu gliedern sind.
Zuletzt aktualisiert am
23.07.2010
Gesetzesnummer
10009265
Dokumentnummer
NOR40100893