Bundesrecht konsolidiert

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Übereinkommen über den Schutz des Bodensees gegen Verunreinigung § 0

Kurztitel

Übereinkommen über den Schutz des Bodensees gegen Verunreinigung

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 289/1961

Typ

Vertrag - Multilateral

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

10.11.1961

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

27.10.1960

Index

89/07 Umweltschutz

Titel

Übereinkommen über den Schutz des Bodensees gegen Verunreinigung
StF: BGBl. Nr. 289/1961

Vertragsparteien

*Baden-Württemberg 289/1961 *Bayern 289/1961 *Schweiz 289/1961

Sonstige Textteile

Der Bundespräsident erklärt das Übereinkommen über den Schutz des Bodensees gegen Verunreinigung, welches also lautet:

für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der in diesem Übereinkommen enthaltenen Bestimmungen.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Finanzen, vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, vom Bundesminister für Handel und Wiederaufbau, vom Bundesminister für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, am 3. Februar 1961

Ratifikationstext

Das vorstehende Übereinkommen ist gemäß seinem Artikel 9 am 10. November 1961 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Das Land Baden-Württemberg,

der Freistaat Bayern,

die Republik Österreich und

die Schweizerische Eidgenossenschaft

haben in dem Bestreben, durch gemeinsame Anstrengungen den Bodensee vor Verunreinigung zu schützen, beschlossen, ein Übereinkommen abzuschließen, und zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

Anmerkung, es folgen die Namen der Bevollmächtigten)

welche, nachdem sie sich ihre Vollmachten mitgeteilt und diese in guter und gehöriger Form befunden, folgendes vereinbart haben:

Anmerkung

vgl. Bundesministeriengesetz 1986 (BMG), BGBl. Nr. 76/1986

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

15.01.2018

Gesetzesnummer

10010304

Dokumentnummer

NOR11010523

Alte Dokumentnummer

N8196116282R

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1961/289/P0/NOR11010523

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