Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
OECD – Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 1
Inkrafttretensdatum
30.09.1961
Außerkrafttretensdatum
Index
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen
Text
ARTIKEL 1
Ziel der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (im folgenden als „Organisation“ bezeichnet) ist es, eine Politik zu fördern, die darauf gerichtet ist,
in den Mitgliedstaaten unter Wahrung der finanziellen Stabilität eine optimale Wirtschaftsentwicklung und Beschäftigung sowie einen steigenden Lebensstandard zu erreichen und dadurch zur Entwicklung der Weltwirtschaft beizutragen,
in den Mitglied- und Nichtmitgliedstaaten, die in wirtschaftlicher Entwicklung begriffen sind, zu einem gesunden wirtschaftlichen Wachstum beizutragen,
und
im Einklang mit internationalen Verpflichtungen auf multilateraler und nichtdiskriminierender Grundlage zur Ausweitung des Welthandels beizutragen.
Zuletzt aktualisiert am
19.05.2020
Gesetzesnummer
10006250
Dokumentnummer
NOR40004091