(1)Absatz einsAus den Gründen, welche einen Zeugen zur Verweigerung der Aussage berechtigen (§ 171), kann die Enthebung von der Bestellung als Sachverständiger begehrt werden.Aus den Gründen, welche einen Zeugen zur Verweigerung der Aussage berechtigen (Paragraph 171,), kann die Enthebung von der Bestellung als Sachverständiger begehrt werden.