Artikel 7
1.Ziffer eins Der Absender haftet für alle Kosten und Schäden, die dem Frachtführer dadurch entstehen, daß folgende Angaben unrichtig oder unvollständig sind:
die in Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b), d), e), f), g), h) und j) bezeichneten Angaben;
die in Artikel 6 Absatz 2 bezeichneten Angaben;
alle anderen Angaben oder Weisungen des Absenders für die Ausstellung des Frachtbriefes oder zum Zwecke der Eintragung in diesen.
2.Ziffer 2 Trägt der Frachtführer auf Verlangen des Absenders die in Absatz 1 bezeichneten Angaben in den Frachtbrief ein, wird bis zum Beweise des Gegenteils vermutet, daß der Frachtführer hiebei im Namen des Absenders gehandelt hat.
3.Ziffer 3 Enthält der Frachtbrief die in Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe k) bezeichnete Angabe nicht, so haftet der Frachtführer für alle Kosten und Schäden, die dem über das Gut Verfügungsberechtigten infolge dieser Unterlassung entstehen.