Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 38
Inkrafttretensdatum
02.07.1961
Außerkrafttretensdatum
Index
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße
Text
Artikel 38
Ist ein Frachtführer zahlungsunfähig, so ist der auf ihn entfallende, aber von ihm nicht gezahlte Anteil zu Lasten aller anderen Frachtführer nach dem Verhältnis ihrer Anteile an dem Beförderungsentgelt aufzuteilen.
Zuletzt aktualisiert am
15.03.2023
Gesetzesnummer
10011341
Dokumentnummer
NOR40051110