(8)Absatz 8Der in diesem Artikel verwendete Begriff “Dividenden” bedeutet Einkünfte aus Aktien, Genußaktien oder Genußscheinen, Kuxen, Gründeranteilen oder anderen Rechten - ausgenommen Forderungen - mit Gewinnbeteiligung sowie aus sonstigen Gesellschaftsanteilen stammende Einkünfte, die nach dem Steuerrecht des Staates, in dem die ausschüttende Kapitalgesellschaft ihren Wohnsitz hat, den Einkünften aus Aktien gleichgestellt sind.Der in diesem Artikel verwendete Begriff “Dividenden” bedeutet Einkünfte aus Aktien, Genußaktien oder Genußscheinen, Kuxen, Gründeranteilen oder anderen Rechten - ausgenommen Forderungen - mit Gewinnbeteiligung sowie aus sonstigen Gesellschaftsanteilen stammende Einkünfte, die nach dem Steuerrecht des Staates, in dem die ausschüttende Kapitalgesellschaft ihren Wohnsitz hat, den Einkünften aus Aktien gleichgestellt sind.
Der in diesem Artikel verwendete Begriff “Kapitalgesellschaft”, bedeutet juristische Personen oder Rechtsträger, die für die Besteuerung wie juristische Personen behandelt werden.Der in diesem Artikel verwendete Begriff “Kapitalgesellschaft”, bedeutet juristische Personen oder Rechtsträger, die für die Besteuerung wie juristische Personen behandelt werden.