Bundesrecht konsolidiert

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Konsularvertrag zwischen Österreich und der UdSSR § 0

Kurztitel

Konsularvertrag zwischen Österreich und der UdSSR

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 21/1960

Typ

Vertrag - UdSSR

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

19.01.1960

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

28.02.1959

Index

19/07 Diplomatischer und konsularischer Verkehr

Beachte

Für die nachstehenden Staaten wurde eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt: Russische Föderation (BGBl. Nr. 257/1994)

Titel

KONSULARVERTRAG ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER UNION DER SOZIALISTISCHEN SOWJETREPUBLIKEN.
StF: BGBl. Nr. 21/1960 (NR: GP IX RV 39 AB 64 S. 9. BR: S. 149.)

Sprachen

Deutsch, Russisch

Sonstige Textteile

Nachdem der Konsularvertrag zwischen der Republik Österreich und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, welcher also lautet: ...

die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident diesen Vertrag für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der in diesem Vertrag enthaltenen Bestimmungen.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, den 15. Dezember 1959.

Ratifikationstext

Der vorstehende Konsularvertrag tritt am 19. Jänner 1960 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bundespräsident der Republik Österreich und das Präsidium des Obersten Sowjets der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken

VOM WUNSCHE GELEITET, ihre Beziehungen in Konsularangelegenheiten zwischen den beiden Staaten zu regeln,

HABEN BESCHLOSSEN, einen Konsularvertrag abzuschließen und zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

Anmerkung, Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten.)

die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben:

Anmerkung

Siehe dazu auch Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen samt Zusatzprotokoll, BGBl. Nr. 66/1966; Protokoll zum Konsularvertrag zwischen der Republik Österreich und der Union der Sozialistischen Sowjetrepublik, BGBl. Nr. 459/1975.

Schlagworte

e-rk,
Botschaft, Konsulat, Gesandtschaft

Zuletzt aktualisiert am

21.02.2013

Gesetzesnummer

10000347

Dokumentnummer

NOR11000348

Alte Dokumentnummer

N1196013662R

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1960/21/P0/NOR11000348

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