ABKOMMEN vom 10. Oktober 1957 zwischen der REPUBLIK ÖSTERREICH (im nachfolgenden der „Bürge“ genannt) und der INTERNATIONALEN BANK FÜR WIEDERAUFBAU UND WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG (im nachfolgenden die „Bank“ genannt).
Da durch ein Abkommen vom gleichen Datum zwischen der Bank und der Vorarlberger Illwerke Aktiengesellschaft (im nachfolgenden der „Anleihenehmer“ genannt), welches Abkommen mit den darin bezogenen Anlagen im nachfolgenden das „Anleiheabkommen“ genannt wird, die Bank sich einverstanden erklärt hat, dem Anleihenehmer eine Anleihe in verschiedenen Währungen im Gesamtkapitalsbetrag von fünfzehn Millionen Deutschen Mark (DM 15,000.000) zu den im Anleiheabkommen festgesetzten Bedingungen zu gewähren, jedoch nur unter der Bedingung, daß der Bürge einverstanden ist, die Verpflichtungen des Anleihenehmers, die sich auf die im folgenden vorgesehene Anleihe beziehen, zu garantieren; und
da der Bürge anläßlich des Abschlusses des Anleiheabkommens zwischen der Bank und dem Anleihenehmer sich einverstanden erklärt hat, die Verpflichtungen des Anleihenehmers zu garantieren;
sind die Vertragspartner nunmehr wie folgt übereingekommen: