Bundesrecht konsolidiert

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Abkommen über deutsche Auslandsschulden Art. 9

Kurztitel

Abkommen über deutsche Auslandsschulden

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 203/1958

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

Art. 9

Inkrafttretensdatum

20.08.1958

Außerkrafttretensdatum

Index

39/09 Auslandsschulden

Text

ARTIKEL 9

Behandlung von Transferleistungen als Zahlungen für laufende Transaktionen

Transferleistungen für Zins- und Tilgungszahlungen gemäß diesem Abkommen sind als Zahlungen für laufende Transaktionen zu behandeln und sind, wo es in Betracht kommt, in zwei- oder mehrseitigen Vereinbarungen über den Handels- oder Zahlungsverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Gläubigerstaaten vorzusehen.

Schlagworte

Zinszahlung, Handelsverkehr

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2025

Gesetzesnummer

10003894

Dokumentnummer

NOR40055280

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1958/203/A9/NOR40055280

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