Bundesrecht konsolidiert

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Doppelbesteuerung - Steuern von Einkommen § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Doppelbesteuerung - Steuern von Einkommen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 232/1957 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 6/1998

Typ

Vertrag - USA

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.01.1957

Außerkrafttretensdatum

31.01.1998

Unterzeichnungsdatum

25.10.1956

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Titel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen
StF: BGBl. Nr. 232/1957

Änderung

idF:

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 6 aus 1998, (NR: GP römisch XX RV 213 AB 485 S. 47. BR: AB 5322 S. 619.)

Sonstige Textteile

Nachdem das am 25. Oktober 1956 in Washington unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen, welches also lautet:

die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der gemäß Artikel 64 des Bundes-Verfassungsgesetzes die Funktionen des Bundespräsidenten ausübende Bundeskanzler dieses Abkommen für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der in diesem Abkommen enthaltenen Bestimmungen.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde von dem gemäß Artikel 64 des Bundes-Verfassungsgesetzes die Funktionen des Bundespräsidenten ausübenden Bundeskanzler unterzeichnet, vom Vizekanzler, vom Bundesminister für Finanzen und vom Bundesminister für die Auswärtigen Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, den 26. April 1957.

Ratifikationstext

Das Abkommen ist auf Grund seines Artikels römisch XX Absatz eins, am 1. Jänner 1957 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bundespräsident der Republik Österreich und der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika sind, von dem Wunsche geleitet, die Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen zu vermeiden, übereingekommen, das nachstehende Abkommen abzuschließen.

Zu diesem Zwecke haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

Der Bundespräsident der Republik Österreich:

Anmerkung, Es folgen die Namen der Bevollmächtigten.)

Der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika:

Anmerkung, Es folgen die Namen der Bevollmächtigten.)

Die Bevollmächtigten haben, nachdem sie sich ihre Vollmachten mitgeteilt und diese in guter und gehöriger Form befunden, folgendes vereinbart:

Gesetzesnummer

10003879

Dokumentnummer

NOR11003915

Alte Dokumentnummer

N3195712659T

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1957/232/P0/NOR11003915

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