Bundesrecht konsolidiert

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Kriegsopferversorgungsgesetz 1957 § 47

Kurztitel

Kriegsopferversorgungsgesetz 1957

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 152/1957 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2001

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 47

Inkrafttretensdatum

01.01.2002

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

KOVG 1957

Index

67 Versorgungsrecht

Text

ABSCHNITT römisch VIII.
Sterbegeld.

Paragraph 47,
  1. Absatz einsIst der Tod eines Beschädigten die mittelbare oder unmittelbare Folge einer Dienstbeschädigung, so wird ein Sterbegeld gewährt. Der Tod gilt stets als Folge einer Dienstbeschädigung, wenn ein Beschädigter an einem Leiden stirbt, das als Dienstbeschädigung anerkannt war und für das er bis zum Tod Anspruch auf Beschädigtenrente hatte.
  2. Absatz 2Das volle Sterbegeld beträgt 936,03 €. Auf diesen Betrag sind sonstige einmalige Leistungen anzurechnen, die aus Anlaß des Todes aus Mitteln der Sozialversicherung oder sonstigen öffentlichen Mitteln – ausgenommen die Gebührnisse für das Sterbevierteljahr nach Paragraph 48, – gewährt werden.
  3. Absatz 3Ist der Tod eines Schwerbeschädigten nicht die Folge einer Dienstbeschädigung oder stirbt ein Hinterbliebener, der bis zum Tod Anspruch auf Hinterbliebenenrente hatte, so wird ein Sterbegeld in halber Höhe des sich aus Absatz 2, ergebenden Betrages gewährt. Hatte der Schwerbeschädigte bis zum Tod Anspruch auf eine Beschädigtenrente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestes 60 vH oder auf eine Pflegezulage, so ist der Anspruch auf Sterbegeld nach Absatz 2, auch dann gewahrt, wenn der Tod nicht die Folge einer Dienstbeschädigung war.
  4. Absatz 4Bezugsberechtigt sind nacheinander der Ehegatte und die waisenrentenberechtigten Kinder, sofern sie die Bestattungskosten bestritten haben.

Anmerkung

ÜR: Art. III Abs. 2, BGBl. Nr. 258/1967; Art. II, BGBl. Nr. 163/1972; Art. III Abs. 1, BGBl. Nr. 483/1985; Art. V, BGBl. Nr. 285/1990

Zuletzt aktualisiert am

14.03.2024

Gesetzesnummer

10008166

Dokumentnummer

NOR40019710

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1957/152/P47/NOR40019710

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