In der Erkenntnis der Notwendigkeit, die Methoden der Untersuchung und Bewertung der Weine zu vereinheitlichen, um
die Auslegung der Ergebnisse der Weinuntersuchung im internationalen Handel zu erleichtern,
eine genauere Qualitätskontrolle des Weines zu gestatten und
einen Beitrag zur Entwicklung der wissenschaftlichen Forschung auf diesem Gebiet zu leisten,
sowie in der Erkenntnis der Notwendigkeit, eine ständige internationale Zusammenarbeit zum Studium dieser Methoden einzuführen, um eine periodische Überprüfung derselben zu ermöglichen,
sind die vertragschließenden Parteien wie folgt übereingekommen: