Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Privilegien und Immunitäten des Europarates Art. 2

Kurztitel

Privilegien und Immunitäten des Europarates

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 127/1957

Typ

Vertrag - Multilateral

§/Artikel/Anlage

Art. 2

Inkrafttretensdatum

09.05.1957

Außerkrafttretensdatum

Index

19/06 Privilegien und Immunitäten

Text

Artikel 2

Der Generalsekretär arbeitet jederzeit mit den zuständigen Behörden der Mitglieder zusammen, um die angemessene Handhabung der Rechtsprechung zu erleichtern, die Beobachtung der Polizeivorschriften zu sichern und jeden Mißbrauch der in diesem Abkommen angeführten Privilegien, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen zu verhindern.

Zuletzt aktualisiert am

30.08.2012

Gesetzesnummer

10000300

Dokumentnummer

NOR12005633

Alte Dokumentnummer

N1195717681S

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1957/127/A2/NOR12005633

Navigation im Suchergebnis