Bundesrecht konsolidiert

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Privilegien und Immunitäten des Europarates (Zusatzprotokoll) Art. 1

Kurztitel

Privilegien und Immunitäten des Europarates (Zusatzprotokoll)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 127/1957

Typ

Vertrag - Multilateral

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

09.05.1957

Außerkrafttretensdatum

Index

19/06 Privilegien und Immunitäten

Text

Artikel 1

Jedes gegenwärtige oder zukünftige Mitglied des Europarates, das das Abkommen nicht unterzeichnet hat, kann ihm und diesem Protokoll durch Hinterlegung entsprechender Beitrittsurkunden beim Generalsekretär des Europarates beitreten, der die Mitglieder des Rates von dieser Hinterlegung in Kenntnis setzt.

Zuletzt aktualisiert am

30.08.2012

Gesetzesnummer

10000301

Dokumentnummer

NOR12005654

Alte Dokumentnummer

N1195717703S

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1957/127/A1/NOR12005654

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