Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Gehaltsgesetz 1956 § 20d

Kurztitel

Gehaltsgesetz 1956

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 54/1956 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2025

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 20d

Inkrafttretensdatum

01.04.2025

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

GehG

Index

63/02 Gehaltsgesetz 1956

Beachte

Text

Vergütung nach Paragraph 23, des Volksgruppengesetzes

Paragraph 20 d,
  1. Absatz eins,Der Beamtin oder dem Beamten, die oder der bei einer in der Anlage 2 zum Volksgruppengesetz – VoGrG, Bundesgesetzblatt Nr. 396 aus 1976,, bezeichneten Behörde oder Dienststelle beschäftigt ist, die dort zugelassene Sprache einer Volksgruppe im Sinne des Paragraph eins, Absatz 2, VoGrG beherrscht und diese Sprache in Vollziehung des VoGrG tatsächlich verwendet, gebührt auf Antrag eine monatliche Vergütung.
  2. Absatz 2,Die Vergütung gilt als Erschwerniszulage. Sie ist nach Art und Umfang der tatsächlichen Anwendung der Sprache gemäß Absatz eins, in Prozentsätzen der im Paragraph 59 a, Absatz 2, angeführten Dienstzulage zu bemessen. Die Bemessung bedarf der Zustimmung der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers.
  3. Absatz 3,Auf den Anspruch und das Ruhen der Vergütung ist Paragraph 15, Absatz 5 und 6 sinngemäß anzuwenden.
  4. Absatz 4,Sind – bezogen auf den Zeitraum eines Kalenderjahres – erhebliche Änderungen in den Bemessungsvoraussetzungen des Absatz 2, eingetreten, so ist die Vergütung mit Beginn des Folgejahres neu festzusetzen.
  5. Absatz 5,Die Absatz eins bis 4 sind auf Beamte, die eine Dienstzulage gemäß Paragraph 59 a, Absatz 2, beziehen, und auf Beamte, die die Sprache einer Volksgruppe im Sinne des Absatz eins, ausschließlich in ihrer Eigenschaft als hiefür bestellter Dolmetscher oder Übersetzer verwenden, nicht anzuwenden.

Anmerkung

ÜR: Art. XII, BGBl. Nr. 288/1988.

Im RIS seit

07.01.2026

Zuletzt aktualisiert am

07.01.2026

Gesetzesnummer

10008163

Dokumentnummer

NOR40274327

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1956/54/P20d/NOR40274327

Navigation im Suchergebnis