Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Doppelbesteuerung – Quellensteuern (Liechtenstein)
Typ
Vertrag - Liechtenstein
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
26.09.1956
Außerkrafttretensdatum
Unterzeichnungsdatum
07.12.1955
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Titel
Vereinbarung zwischen dem österreichischen Bundesministerium für Finanzen und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über die Durchführung der Rückerstattung der im Abzugswege an der Quelle erhobenen Steuern von Einkünften aus beweglichem Kapitalvermögen.
StF:
BGBl. Nr. 215/1956
Ratifikationstext
Die vorstehende Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 9 Abs. 1 am 26. September 1956 in Kraft getreten.Die vorstehende Vereinbarung ist gemäß ihrem Artikel 9, Absatz eins, am 26. September 1956 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Das Bundesministerium für Finanzen in Wien
und
die Regierung des Fürstentums Liechtenstein
haben, in Ausführung von Absatz 4 des Schlußprotokolls zu Artikel 10 des am 7. Dezember 1955 abgeschlossenen Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Erbschaftssteuern (im folgenden „Abkommen“ genannt), folgendes vereinbart:
Schlagworte
e-rk
Zuletzt aktualisiert am
03.10.2017
Gesetzesnummer
10003867
Dokumentnummer
NOR11003902
Alte Dokumentnummer
N3195612657T