Bundesrecht konsolidiert

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Übereinkommen betreffend die Sklaverei § 0

Kurztitel

Übereinkommen betreffend die Sklaverei

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 183/1956

Typ

Vertrag - Multilateral

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

17.07.1954

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

07.12.1953

Index

19/05 Menschenrechte

Titel

PROTOKOLL, MIT WELCHEM DAS AM 25. SEPTEMBER 1926 IN GENF ABGESCHLOSSENE ÜBEREINKOMMEN, BETREFFEND DIE SKLAVEREI, ABGEÄNDERT WIRD
StF: BGBl. Nr. 183/1956

Sprachen

chinesisch, englisch, französisch, russisch, spanisch

Sonstige Textteile

Der Bundespräsident der Republik Österreich erklärt hiemit das am 7. Dezember 1953 in New York unterzeichnete Protokoll, mit welchem das am 25. September 1926 in Genf abgeschlossene Übereinkommen, betreffend die Sklaverei, abgeändert wird, welches also lautet: ... für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich dessen gewissenhafte Erfüllung.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundeskanzler und vom Bundesminister für die Auswärtigen Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, den 2. Juli 1954.

Ratifikationstext

Das Protokoll ist für Österreich gemäß seinem Art. römisch II Ziffer 2, am 17. Juli 1954 in Kraft getreten.

Die im Annex zum Protokoll angeführten Abänderungen des Übereinkommens, betreffend die Sklaverei, vom 25. September 1926 sind gemäß Art. römisch III Ziffer 2, des Protokolls am 7. Juli 1955 in Kraft getreten.

Bisher haben folgende Staaten das Protokoll angenommen beziehungsweise ratifiziert:

Ägypten, Afghanistan, Australien, China, Dänemark, Ecuador, Finnland, Griechenland, Indien, Irak, Israel, Italien, Jugoslawien, Kanada, Kuba, Liberia, Mexiko, Monako, Neuseeland, Niederlande (einschließlich Surinam, der Niederländischen Antillen und Niederländisch Neu-Guinea), Pakistan, Philippinen, Schweden, Schweiz, Südafrika, Syrien, Türkei, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Vereinigte Staaten von Amerika.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Vertragspartner des vorliegenden Protokolls sind, in Anbetracht des Umstandes, daß im Rahmen des am 25. September 1926 in Genf unterzeichneten Übereinkommens, betreffend die Sklaverei (in der Folge mit "das Übereinkommen" bezeichnet), der Völkerbund mit gewissen Aufgaben und Funktionen betraut war, und

in der Erwägung, daß die Fortführung dieser Aufgaben und Funktionen durch die Vereinten Nationen zweckmäßig erscheint,

übereingekommen wie folgt:

Schlagworte

USA

Gesetzesnummer

10000283

Dokumentnummer

NOR11000284

Alte Dokumentnummer

N1195615179S

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1956/183/P0/NOR11000284

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