Bundesrecht konsolidiert

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Rechtsschutz, Rechtshilfe in Abgabensachen (BRD) Art. 1

Kurztitel

Rechtsschutz, Rechtshilfe in Abgabensachen (BRD)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 249/1955

Typ

Vertrag - BRD

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

26.11.1955

Außerkrafttretensdatum

Index

39/06 Rechts- und Amtshilfe

Text

römisch eins. Anwendungsbereich des Vertrages

Artikel 1

Gegenstand dieses Vertrages sind die öffentlichen Abgaben, soweit, sie in den Vertragstaaten für den Bund, die Länder, die Gemeinden oder die Gemeindeverbände erhoben werden. Ausgeschlossen sind jedoch die in den Vertragstaaten vom Bund verwalteten Verbrauchsteuern sowie die Zölle und Monopolabgaben.

Zuletzt aktualisiert am

11.02.2014

Gesetzesnummer

10003857

Dokumentnummer

NOR40040179

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1955/249/A1/NOR40040179

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