für die im § 479a Abs. 1 Z 1 angeführten Versicherten ein Beitragssatz von 5,95%, wovon 3,375% auf die Versicherten und 2,575% auf die Gemeinde Wien entfallen,für die im Paragraph 479 a, Absatz eins, Ziffer eins, angeführten Versicherten ein Beitragssatz von 5,95%, wovon 3,375% auf die Versicherten und 2,575% auf die Gemeinde Wien entfallen,