Bundesrecht konsolidiert

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Allgemeines Sozialversicherungsgesetz § 307c

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 189/1955 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 411/1996

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 307c

Inkrafttretensdatum

01.01.1994

Außerkrafttretensdatum

31.12.2019

Abkürzung

ASVG

Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Text

Vereinbarungen zur Durchführung der Rehabilitation

Paragraph 307 c,

Die Pensionsversicherungsträger haben die von ihnen jeweils zu treffenden Maßnahmen der Rehabilitation mit den in Frage kommenden Versicherungsträgern, Dienststellen und Einrichtungen zu koordinieren und aufeinander abzustimmen. Zu diesem Zweck hat der Hauptverband entsprechende Vereinbarungen herbeizuführen sowie in den gemäß Paragraph 31, Absatz 5, Ziffer 20, zu erlassenden Richtlinien insbesondere folgendes zu regeln:

  1. Ziffer eins
    Die Abgrenzung des Wirkungsbereiches bei der Gewährung der Maßnahmen der Rehabilitation zwischen den Trägern der Sozialversicherung untereinander und zwischen den Trägern der Sozialversicherung und dem Arbeitsmarktservice sowie den Bundesländern;
  2. Ziffer 2
    das Verfahren zur rechtzeitigen Einleitung der Maßnahmen der Rehabilitation (Früherfassung);
  3. Ziffer 3
    die Kostentragung der Träger der Rehabilitation bei der Gewährung von Hilfsmitteln;
  4. Ziffer 4
    die Information und Beratung über Ziel und Möglichkeiten der Rehabilitation;
  5. Ziffer 5
    die Koordination der Versicherungsträger bei der Errichtung und beim Ausbau von Krankenanstalten, die vorwiegend der Rehabilitation dienen;
  6. Ziffer 6
    Grundsätze für die Gewährung der sozialen Maßnahmen der Rehabilitation;
  7. Ziffer 7
    Grundsätze für die Bemessung des Beitrages zu den Kosten des Unterhaltes (Paragraphen 199 und 306);
  8. Ziffer 8
    Grundsätze für die Gewährung von Maßnahmen der Rehabilitation für die im Paragraph 300, Absatz eins, bezeichneten Pensionsbezieher.

Zuletzt aktualisiert am

21.01.2019

Gesetzesnummer

10008147

Dokumentnummer

NOR12093835

Alte Dokumentnummer

N6195545825L

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