(7)Absatz 7Verpflichtungen im Sinne der Abs. 4 und 5 bestehen aus Depositengeldern, Spareinlagen, Kontokorrentguthaben der Kundschaft und Nostroverpflichtungen sowie Verbindlichkeiten aus seitens der Kundschaft bei Dritten benutzten Krediten, ferner aus der Annahme gezogener Wechsel sowie der Ausstellung eigener und gezogener Wechsel, soweit diese Wechsel sich im Verkehr befinden.Verpflichtungen im Sinne der Absatz 4 und 5 bestehen aus Depositengeldern, Spareinlagen, Kontokorrentguthaben der Kundschaft und Nostroverpflichtungen sowie Verbindlichkeiten aus seitens der Kundschaft bei Dritten benutzten Krediten, ferner aus der Annahme gezogener Wechsel sowie der Ausstellung eigener und gezogener Wechsel, soweit diese Wechsel sich im Verkehr befinden.