Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Grundsteuergesetz 1955
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 28a
Inkrafttretensdatum
01.01.1980
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
GrStG 1955
Index
32/03 Steuern vom Vermögen
Beachte
Bezugszeitraum: ab 1.1.1980 (Art. II Abs. 1,
BGBl. Nr. 556/1979)
Text
§ 28a. Entstehung des AbgabenanspruchesParagraph 28 a, Entstehung des Abgabenanspruches
(1)Absatz einsDer Abgabenanspruch entsteht mit dem Beginn des Kalenderjahres, für das die Grundsteuer auf Grund eines von der Gemeinde festgesetzten Hebesatzes erhoben werden soll.
(2)Absatz 2Der Zeitpunkt der Festsetzung und der Fälligkeit der Grundsteuer ist ohne Einfluß auf die Entstehung des Abgabenanspruches.
Schlagworte
Steuerschuld
Zuletzt aktualisiert am
08.11.2019
Gesetzesnummer
10003845
Dokumentnummer
NOR12042562
Alte Dokumentnummer
N3195511424Q