Wirtschaftsgüter, die nicht unter die Z 1, 2 und 4 fallen, und einem inländischen gewerblichen Betrieb überlassen, insbesondere an diesen vermietet oder verpachtet sind;Wirtschaftsgüter, die nicht unter die Ziffer eins,, 2 und 4 fallen, und einem inländischen gewerblichen Betrieb überlassen, insbesondere an diesen vermietet oder verpachtet sind;