Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Reisegebührenvorschrift 1955
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 61
Inkrafttretensdatum
01.02.1956
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
RGV
Index
63/05 Reisegebührenvorschrift
Text
Agrardienst
§ 61.Paragraph 61,
(1)Absatz einsVermessungen, Absteckungen, Vermarkungen und ähnliche Dienstgänge im Agrardienst, die als regelmäßige Dienstverrichtungen anzusehen und in der Natur des Dienstes gelegen sind, begründen keinen Anspruch auf das Kilometergeld.
(2)Absatz 2Für technische Beamte im Agrardienst ist bei Durchführung der Feldarbeit § 64 sinngemäß anzuwenden.Für technische Beamte im Agrardienst ist bei Durchführung der Feldarbeit Paragraph 64, sinngemäß anzuwenden.
Schlagworte
Pauschalvergütung, Bauschvergütung, Zuschlag
Zuletzt aktualisiert am
13.04.2015
Gesetzesnummer
10008156
Dokumentnummer
NOR12093313
Alte Dokumentnummer
N61955101610