Bundesrecht konsolidiert

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Internationale Arbeitsorganisation § 0

Kurztitel

Internationale Arbeitsorganisation

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 232/1954

Typ

Vertrag - Multilateral

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

20.05.1954

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

13.02.1954

Index

69/01 Internationale Arbeitsorganisation

Titel

(Übersetzung)
URKUNDE ZUR ABÄNDERUNG DER VERFASSUNG DER INTERNATIONALEN ARBEITSORGANISATION.
StF: BGBl. Nr. 232/1954 (NR: GP VII RV 138 AB 159 S. 20. BR: S. 87.)

Sprachen

Englisch, Französisch

Vertragsparteien

Vertragsparteien siehe Stammvertrag, BGBl. Nr. 223/1949.

Sonstige Textteile

Nachdem die auf der 36. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz in Genf am 25. Juni 1953 angenommene Urkunde zur Abänderung der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation, welche also lautet:

die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident diese Urkunde für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der in dieser Urkunde enthaltenen Bestimmungen.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für soziale Verwaltung und vom Bundesminister für die Auswärtigen Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, den 13. Feber 1954.

Ratifikationstext

Die Urkunde zur Abänderung der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation ist gemäß ihrem Artikel 6 Absatz 2 am 20. Mai 1954 in Kraft getreten.

Folgende Staaten haben bisher die Urkunde zur Abänderung der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation ratifiziert, beziehungsweise angenommen:

Afghanistan, Ägypten, Australien, Belgien, Bolivien, Bundesrepublik Deutschland, Burma, Canada, Ceylon, China, Costa Rica, Cuba, Dänemark, Dominikanische Republik, Ecuador, Finnland, Frankreich, Griechenland, Haiti, Indien, Indonesien, Iran, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Jugoslawien, Libanon, Liberia, Libyen, Luxemburg, Mexiko, Neuseeland, Norwegen, Pakistan, Panama, Peru, Polen, Portugal, Salvador, Schweden, Schweiz, Syrien, Thailand, Türkei, Uruguay, Venezuela, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Vietnam.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation, die vom Verwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamtes nach Genf einberufen wurde und am 4. Juni 1953 zu ihrer sechsunddreißigsten Tagung zusammengetreten ist,

hat beschlossen, in den Bestimmungen der Verfassung der Organisation über die Zusammensetzung des Verwaltungsrates die Zahlen „zweiunddreißig“, „sechzehn“, „zwölf“ und „acht“ durch die Zahlen „vierzig“, „zwanzig“, „sechzehn“ und „zehn“ zu ersetzen, eine Frage, die den achten Gegenstand ihrer Tagesordnung bildet.

Die Konferenz nimmt heute, am 25. Juni 1953, die folgende Urkunde zur Abänderung der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation an, die als Abänderungsurkunde zur Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation, 1953, bezeichnet wird.

Zuletzt aktualisiert am

26.02.2016

Gesetzesnummer

20004991

Dokumentnummer

NOR30005452

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1954/232/P0/NOR30005452

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