Inkrafttreten.
§ 9. (1) Das Gesetz ist in seiner ursprünglichen Fassung am 1. April 1942 in Kraft getreten. Die durch die Verkehrsteuernovelle 1948, BGBl. Nr. 57/1948, bewirkten Änderungen sind am 1. April 1948 wirksam geworden.Paragraph 9, (1) Das Gesetz ist in seiner ursprünglichen Fassung am 1. April 1942 in Kraft getreten. Die durch die Verkehrsteuernovelle 1948, Bundesgesetzblatt Nr. 57 aus 1948,, bewirkten Änderungen sind am 1. April 1948 wirksam geworden.
(2)Absatz 2§ 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 13/1993 ist ab dem 1. Jänner 1993 anzuwenden.Paragraph 6, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 13 aus 1993, ist ab dem 1. Jänner 1993 anzuwenden. (3)Absatz 3Die §§ 1 Abs. 4 und 5 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 13/1993 treten gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum *1) in Kraft.Die Paragraphen eins, Absatz 4 und 5 Absatz 2, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 13 aus 1993, treten gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum *1) in Kraft. (4)Absatz 4§ 5 Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 254/1993 tritt mit 1. Mai 1993 in Kraft.Paragraph 5, Absatz 4, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 254 aus 1993, tritt mit 1. Mai 1993 in Kraft.
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*1) Die Kundmachung des Abkommens und seines Inkrafttretens wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.