die gemäß § 3 gebildeten dezimalen Vielfachen und Teile der in den Z 1 bis 3 genannten Einheiten, ausgenommen das Kilogramm (§ 2 Abs. 1 Z 2), bei dem die Vorsätze auf die Einheit Gramm anzuwenden sind und der Grad Celsius (§ 2 Abs. 2 Z 16),die gemäß Paragraph 3, gebildeten dezimalen Vielfachen und Teile der in den Ziffer eins bis 3 genannten Einheiten, ausgenommen das Kilogramm (Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 2,), bei dem die Vorsätze auf die Einheit Gramm anzuwenden sind und der Grad Celsius (Paragraph 2, Absatz 2, Ziffer 16,),