Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Luftfahrt –
Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 52
Inkrafttretensdatum
15.03.1971
Außerkrafttretensdatum
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Text
Artikel 52
Abstimmung im Rat
Beschlüsse des Rates bedürfen der Zustimmung der Mehrheit seiner Mitglieder. Der Rat kann seine Vollmacht für jede bestimmte Angelegenheit einem aus Ratsmitgliedern bestehenden Ausschuß übertragen. Gegen die Beschlüsse eines Ausschusses des Rates kann jeder interessierte Vertragsstaat beim Rat Berufung einlegen.
Zuletzt aktualisiert am
27.06.2019
Gesetzesnummer
10011263
Dokumentnummer
NOR12145238
Alte Dokumentnummer
N9194945374L