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Vertragsbedienstetengesetz 1948 § 47a

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Vertragsbedienstetengesetz 1948

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 86/1948 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 665/1994

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 47a

Inkrafttretensdatum

01.10.1994

Außerkrafttretensdatum

30.06.1997

Abkürzung

VBG

Index

63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948

Text

Dienstfreistellung für Gemeindemandatare

Paragraph 47 a, (1) Paragraph 29 e, ist auf Vertragslehrer mit folgenden Abweichungen anzuwenden:

  1. Ziffer eins
    Durch die Gewährung der erforderlichen freien Zeit gemäß Paragraph 29 e, Absatz 2, Ziffer 2, dürfen nicht mehr als 36 und bei Bürgermeistern nicht mehr als 72 Unterrichtsstunden je Schuljahr entfallen.
  2. Ziffer 2
    Die Gewährung der erforderlichen freien Zeit soll im Monatsdurchschnitt eines Semesters vier Unterrichtsstunden, bei Bürgermeistern acht Unterrichtsstunden nicht überschreiten.
  3. Ziffer 3
    Die Dienstfreistellung darf das Ausmaß von 90 Unterrichtsstunden je Semester nicht übersteigen und ist in vollen Unterrichtsstunden zu gewähren. Sie soll im Monatsdurchschnitt innerhalb eines Semesters 20 Stunden nicht überschreiten. In einer Kalenderwoche darf höchstens die Hälfte der als Monatsdurchschnitt festgelegten Dienstfreistellung in Anspruch genommen werden.
  4. Ziffer 4
    Für die Tätigkeit als Gemeindemandatar darf eine über die Maßnahmen nach Ziffer eins bis 3 hinausgehende Lehrpflichtermäßigung nicht gewährt werden.
  5. Ziffer 5
    Die datums- und uhrzeitmäßige Festlegung nach Paragraph 29 e, Absatz 5, ist nicht erforderlich, wenn die Zeit der Dienstfreistellung auf Grund der Lehrfächerverteilung im Stundenplan bereits berücksichtigt ist.
  1. Absatz 2,Paragraph 29 e, ist auf Vertragslehrer, die eine im Paragraph 8, Absatz eins, BDG 1979 angeführte Leitungsfunktion ausüben, und auf Klassenlehrer nicht anzuwenden.

Gesetzesnummer

10008115

Dokumentnummer

NOR12109554

Alte Dokumentnummer

N6199440911J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1948/86/P47a/NOR12109554

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