Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Vertragsbedienstetengesetz 1948
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 12
Inkrafttretensdatum
01.07.1990
Außerkrafttretensdatum
Index
63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948
Text
§ 12.Paragraph 12,
Die Tätigkeit eines Verhandlungsschriftführers in Strafsachen ist der Entlohnungsgruppe c zuzuordnen, wenn diese Tätigkeit tatsächlich und nicht bloß fallweise mit mindestens sieben Verhandlungsstunden in der Woche erbracht wird. Andernfalls ist die Tätigkeit eines Verhandlungsschriftführers in Strafsachen der Entlohnungsgruppe d zuzuordnen.
Zuletzt aktualisiert am
09.04.2015
Gesetzesnummer
10008115
Dokumentnummer
NOR12104871
Alte Dokumentnummer
N6199013409J