Artikel II. Die Hohen Vertragschließenden Teile anerkennen, daß die Bestimmungen des Artikels I auf Lehrfilme anzuwenden sind, die in der einen oder der anderen der folgenden Formen erscheinen:. Die Hohen Vertragschließenden Teile anerkennen, daß die Bestimmungen des Artikels römisch eins auf Lehrfilme anzuwenden sind, die in der einen oder der anderen der folgenden Formen erscheinen:
a)Litera a Negative, belichtet, entwickelt;
b)Litera b Positive, belichtet, entwickelt.
Das vorliegende Abkommen gilt in gleicher Weise für alle Formen der Tonwiedergabe wie Ergänzungsschallplatten zum Film und Hörfilme.